Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,13846
BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22 (https://dejure.org/2022,13846)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2022 - 3 StR 71/22 (https://dejure.org/2022,13846)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2022 - 3 StR 71/22 (https://dejure.org/2022,13846)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,13846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 49 StGB; § 55 StGB
    Gesamtstrafenbildung (Vorverurteilung; Zäsurwirkung; Berücksichtigung des Gesamtstrafenübels); Zusammentreffen mehrerer vertypter Milderungsgründe

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aufrechterhaltung der Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis; Einziehungsentscheidung aus der Vorverurteilung; Versuchte schwere Brandstiftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechterhaltung der Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis; Einziehungsentscheidung aus der Vorverurteilung; Versuchte schwere Brandstiftung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22
    Denn da die Taten, die Gegenstand der zweiten Vorverurteilung waren, allesamt vor der früheren ersten Vorverurteilung durch das Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr vom 17. Oktober 2019 (UA Bl. 6 ff.) begangen wurden und somit in diese einzubeziehen sind, kann die zweite Vorverurteilung keine Zäsurwirkung mehr entfalten (vgl. Senat, Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97 = NJW 1998, 3725, BGH, Beschluss vom 22. Juli 1997 - 1 StR 340/97; Fischer, StGB, 69. Aufl. 2022, § 55 Rn. 12c).
  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 5/02

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit; Hinzuziehung eines Sachverständigen (Psychologe)

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22
    Der Ausspruch, die Anweisung an die Verwaltungsbehörde aus dem Urteil des Amtsgerichts Moers vom 14. Januar 2020, dem Angeklagten vor Ablauf von 16 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen (UA Bl. 8), aufrechtzuerhalten, hat zu entfallen, weil eine frühere (isolierte) Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB nur dann aufrecht zu erhalten ist, wenn sie noch nicht durch Zeitablauf erledigt ist (BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2008 - 1 StR 542/07, 19. Februar 2002 - 1 StR 5/02, vom 15. Mai 1996 - 1 StR 197/96; Fischer, 69. Aufl. 2022, § 69a Rn. 26).
  • BGH, 14.02.2008 - 1 StR 542/07

    Sperrfrist bei der Entziehung der Fahrerlaubnis (gesetzliche Mindestsperrfrist;

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22
    Der Ausspruch, die Anweisung an die Verwaltungsbehörde aus dem Urteil des Amtsgerichts Moers vom 14. Januar 2020, dem Angeklagten vor Ablauf von 16 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen (UA Bl. 8), aufrechtzuerhalten, hat zu entfallen, weil eine frühere (isolierte) Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB nur dann aufrecht zu erhalten ist, wenn sie noch nicht durch Zeitablauf erledigt ist (BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2008 - 1 StR 542/07, 19. Februar 2002 - 1 StR 5/02, vom 15. Mai 1996 - 1 StR 197/96; Fischer, 69. Aufl. 2022, § 69a Rn. 26).
  • BGH, 17.04.2008 - 4 StR 118/08

    Rechtsfehlerhaft gebildeter Gesamtstrafenausspruch (Nachteilsausgleich bei

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22
    Es muss also darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2021 - 2 StR 233/20 und vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08).
  • BGH, 27.07.2021 - 3 StR 203/21

    Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22
    Die Einziehungsentscheidung ist dahin zu ändern, dass ein einheitlicher Betrag i.H.v. 3.570 EUR festzusetzen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 3 StR 203/21, Rn. 6).
  • BGH, 20.09.2007 - 4 StR 431/07

    Gesamtstrafenbildung (keine Zäsurwirkung bei "Verbrauch" für eine nachträgliche

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22
    Die zweite Vorverurteilung ist vielmehr 'gesamtstrafenrechtlich verbraucht', weil aus den drei ihr zugrundeliegenden Taten (UA Bl. 8 ff.) und den Einzelstrafen aus der ersten Vorverurteilung durch das Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr vom 17. Oktober 2019 zu Recht gemäß § 55 StGB eine nachträgliche Gesamtstrafe (UA Bl. 33 f.) gebildet worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - 4 StR 431/07).
  • BGH, 22.07.1997 - 1 StR 340/97

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Strafzumessungserwägungen und

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22
    Denn da die Taten, die Gegenstand der zweiten Vorverurteilung waren, allesamt vor der früheren ersten Vorverurteilung durch das Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr vom 17. Oktober 2019 (UA Bl. 6 ff.) begangen wurden und somit in diese einzubeziehen sind, kann die zweite Vorverurteilung keine Zäsurwirkung mehr entfalten (vgl. Senat, Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97 = NJW 1998, 3725, BGH, Beschluss vom 22. Juli 1997 - 1 StR 340/97; Fischer, StGB, 69. Aufl. 2022, § 55 Rn. 12c).
  • BGH, 16.02.2021 - 2 StR 233/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (tatgerichtliche Ausführungen zum

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22
    Es muss also darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2021 - 2 StR 233/20 und vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08).
  • BGH, 17.02.2014 - 3 StR 7/14

    Unzureichende Strafzumessungserwägungen (fehlende Würdigung aller Umstände bei

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22
    Der "Einzelstrafausspruch hinsichtlich der unter Ziff. 5 aufgeführten Tat (UA Bl. 14 ff.), der versuchten schweren Brandstiftung gemäß §§ 306a Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB, (begegnet) durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil das Landgericht jedenfalls nicht hinreichend deutlich den vertypten Milderungsgrund des Versuchs berücksichtigt hat (vgl. Senat, NStZ-RR 2014, 136).
  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 197/96

    Anordnung der Aufrechterhaltung - Maßregel der Sicherung und Besserung -

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22
    Der Ausspruch, die Anweisung an die Verwaltungsbehörde aus dem Urteil des Amtsgerichts Moers vom 14. Januar 2020, dem Angeklagten vor Ablauf von 16 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen (UA Bl. 8), aufrechtzuerhalten, hat zu entfallen, weil eine frühere (isolierte) Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB nur dann aufrecht zu erhalten ist, wenn sie noch nicht durch Zeitablauf erledigt ist (BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2008 - 1 StR 542/07, 19. Februar 2002 - 1 StR 5/02, vom 15. Mai 1996 - 1 StR 197/96; Fischer, 69. Aufl. 2022, § 69a Rn. 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht